Konflikte sind Unvereinbarkeiten:
- im Denken
- im Fühlen
- im Wahrnehmen
- in Interessen
- in Absichten
- in Zielen
von mindestens zwei Parteien, die in der Interaktion von mindestens einer der Parteien als Beeinträchtigung empfunden werden.
Konfliktbereiche entstehen beispielsweise
- in der Paarbeziehung, in der Familie
- in der Nachbarschaft als MieterIn oder EigentümerIn
- am Arbeitsplatz im Team, mit Vorgesetzten, in der Organisation
In der Mediation geht es nicht um "das Richtige" oder "das Falsche". Es geht darum, die einzelnen "Sichtweisen" von allen Seiten zu betrachten und transparent zu machen. Nur so kann eine Annäherung für die betroffenen Konfliktparteien geschehen und es ihnen zu ermöglichen, im mediativen Prozess ihr Gesicht zu wahren.
Dabei bleibt der/die MediatorIn stets "in der Mitte" der beteiligten Parteien - also allparteilich.
Die jüngere Menschheitsgeschichte kennt zahlreiche berühmt gewordene Personen, die mit grosser Überzeugung gewaltfreie Wege der Konfliktbearbeitung und Konfliktvermittlung zwischen Menschen und Gruppierungen forderten und sich für diese Wege eingesetzt haben:
Martin Luther King jr, Mahatma Gandhi, ........
Mediation bedeutet: Vermittlung im Konflikt.
Mediation bietet, einen unbelasteten Raum und die fachliche Vorgehensweise geboten zu bekommen, um einen Konflikt konstruktiv zu bearbeiten, um ihn zu deeskalieren.
Mediation ist eine aussergerichtliche Form der Konfliktbearbeitung. Sie hat gegenseitiges Verstehen zum
Ziel.
Mediation fördert eine zivilisierte Streitkultur und sorgt dafür, dass die betroffenen Parteien aktiv dazu beitragen, Lösungen und Optionen zu erarbeiten, ohne dass sich eine Seite als VerliererIn oder GewinnerIn fühlt.
MediatorInnen arbeiten allparteilich, sie akzeptieren die Anliegen der KlientInnen, erkennen sie und ihre Unterschiede an und bestätigen sie.
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Freiwilligkeit
Wenn einer der Beteiligten keinen Sinn mehr in der Mediation sieht, ist ein Abbruch jederzeit möglich.
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Vertraulichkeit
Die Mediationsperson und die Beteiligten verpflichten sich zu Stillschweigen über die Gesprächsinhalte.
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Verletzungen vermeiden
Abwertungen, Beschimpfungen und Unterbrechungen hindern den Prozess.
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Allparteilichkeit der Mediationsperson
Die/Der MediatorIn darf keine eigenen Interessen verfolgen sowie keine der Parteien bevorzugen. Er/Sie verpflichtet sich, keine beteiligte Partei anwaltlich zu vertreten.
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Offenheit
Alle wichtigen Informationen sollen offen gelegt werden.
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Selbstbestimmung der Parteien
Die Mediationsperson hat keine Entscheidungskompetenz im Fall.