Mediation

Konflikte sind Unvereinbarkeiten:

- im Denken

- im Fühlen

- im Wahrnehmen

- in Interessen

- in Absichten

- in Zielen

 von mindestens zwei Parteien, die in der Interaktion von mindestens einer der Parteien als Beeinträchtigung empfunden werden.

 

Konfliktbereiche entstehen beispielsweise

- in der Paarbeziehung, in der Familie

- in der Nachbarschaft als MieterIn oder EigentümerIn

- am Arbeitsplatz im Team, mit Vorgesetzten, in der Organisation

 

In der Mediation geht es nicht um "das Richtige" oder "das Falsche". Es geht darum, die einzelnen "Sichtweisen" von allen Seiten zu betrachten und transparent zu machen. Nur so kann eine Annäherung für die betroffenen Konfliktparteien geschehen und es ihnen zu ermöglichen,  im mediativen Prozess ihr Gesicht zu wahren.

Dabei bleibt der/die MediatorIn stets "in der Mitte" der beteiligten Parteien - also allparteilich.

 

Die jüngere Menschheitsgeschichte kennt zahlreiche berühmt gewordene Personen, die  mit grosser Überzeugung gewaltfreie Wege der Konfliktbearbeitung und Konfliktvermittlung  zwischen Menschen und Gruppierungen forderten und sich für diese Wege eingesetzt haben:

Martin Luther King jr, Mahatma Gandhi, ........

 

Mediation bedeutet: Vermittlung im Konflikt.

Mediation bietet, einen unbelasteten Raum und die fachliche Vorgehensweise geboten zu bekommen, um einen Konflikt konstruktiv zu bearbeiten, um ihn zu deeskalieren.

Mediation ist eine aussergerichtliche Form der Konfliktbearbeitung. Sie hat gegenseitiges Verstehen zum Ziel.

Mediation fördert eine zivilisierte Streitkultur und sorgt dafür, dass die betroffenen Parteien aktiv dazu beitragen, Lösungen und Optionen zu erarbeiten, ohne dass sich eine Seite als VerliererIn oder GewinnerIn fühlt.

 

MediatorInnen arbeiten allparteilich, sie akzeptieren die Anliegen der KlientInnen, erkennen sie und ihre Unterschiede an und bestätigen sie.

Meine Schwerpunkte in der Mediation

Paar - und familienraum

Nachbarschaftskonflikte

Mieter-und Vermieterinnen

Am Arbeitsplatz

Themen rund ums Bauen

Nach Straftaten

Regeln der Mediation

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Freiwilligkeit

Wenn einer der Beteiligten keinen Sinn mehr in der Mediation sieht, ist ein Abbruch jederzeit möglich.

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Vertraulichkeit

Die Mediationsperson und die Beteiligten verpflichten sich zu Stillschweigen über die Gesprächsinhalte.

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Verletzungen vermeiden

Abwertungen, Beschimpfungen und Unterbrechungen hindern den Prozess.

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Allparteilichkeit der Mediationsperson

Die/Der MediatorIn darf keine eigenen Interessen verfolgen sowie keine der Parteien bevorzugen. Er/Sie verpflichtet sich, keine beteiligte Partei anwaltlich zu vertreten.

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Offenheit

Alle wichtigen Informationen sollen offen gelegt werden.

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Selbstbestimmung der Parteien

Die Mediationsperson hat keine Entscheidungskompetenz im Fall.